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Artikel 139 GG lautet „Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt“. Ist das heute noch juristisch und politisch nutzbar? Was ist von „antifaschistischen Klauseln“ in Landesverfassungen zu halten? „Keine Meinungs- und Betätigungsfreiheit für alte und neue Faschisten“ - was ist aus dem antifaschistischen Grundprinzip geworden?
Mit Dr. Dr. Ralf Hohmann, Strafverteidiger und Autor juristischer Texte.
Zuletzt bearbeitet am: 22.10.24