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Der Gotteslästerungsparagraph: eine Waffe gegen Kunst und Kritik

Über den Wirkmechanismus und die Geschichte des Gotteslästerungsparagraphen referierte Gunnar Schedel im Frankfurter „Club Voltaire“. Mit zahlreichen Beispielen und Bildern untermauert, konzentrierte sich der Geschäftsführer des Alibri Verlags und Autor von MIZ  www.miz-online.de  und hpd auf die Situation in Deutschland, gab aber auch Hinweise zur Situation im Ausland, insbesondere ähnliche Regelungen in Österreich bzw. abweichende in der Schweiz und der ehemaligen DDR. Die Diskussion wurde von einem gläubigen Muslim zu langer Klage über den seiner Meinung nach mangelnden Respekt „des Westens“ gegenüber „dem Islam“ missbraucht.

Schedel griff das Massaker an den Charlie Hebdo-Redakteuren auf: die Hinrichtung einer ganzen Redaktion war eine neue Qualität religiösen Wütens – doch der Verlauf des anschließenden Diskurses leider typisch: nach erstem Entsetzen forderte etwa der innnenpolitische Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion Stephan Mayer, man solle den Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB verschärfen, um solche Dinge zu verhindern – statt ihn abzuschaffen, um so deutlich zu machen, dass es keinerlei Rechtfertigung für religiöse Haßausbrüche geben darf.

Ähnlich wie Mayer äußerte sich in einem anderen Fall der frühere Bundespräsident Christian Wulff – beider Ziel: Ruhigstellen der Bevölkerung, denn wo es keine Kritik gebe, so deren Hoffnung, da passiere auch nichts. „Ruhigstellen“: das sei der Zweck des 1969 reformierten Strafrechtsparagraphen – dessen Geschichte und Wandlung Schedel erläuterte: In der ersten Fassung von 1872 war es noch Gott selbst, der als schützenswertes Rechtsgut genannt wurde. Doch gerieten im 20. Jahrhundert manche Richter in die Bredouille, wenn Angeklagte fragten, wie sie etwas lästern könnten, was es gar nicht gebe?

Seit der Strafrechtsreform von 1969 wird daher ein anderes Rechtsgut geschützt, nämlich der öffentliche Friede: Strafbar mache sich, wer 1. eine Religion beleidige und dies 2. geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Sehr weiche Formulierungen, die großen Ermessensspielraum belassen. Schedel berichtete von mehreren Anzeigen gegen katholische Bischöfe, die gegen Atheisten gehetzt hatten. Formell sei auch deren Weltanschauung gegen Beleidigungen geschützt – doch die Staatsanwälte verneinten regelmäßig, dass Hetze gegen Atheisten geeignet sei, den „öffentlichen Frieden“ zu stören.

Insofern begünstige der Gotteslästerungsparagraph radikale und fundamentalistische Religionen: denn wenn deren Anhänger sich beleidigt fühlen und ganz fix zur Gewalt aufrufen: dann ist der öffentliche Friede in Gefahr. Belangt werden aber nicht die Aufrufer zur Gewalt – sondern eben Menschen, deren Meinungsäußerung von gewaltbereiten Gläubigen als Gotteslästerung aufgefaßt wird.

Solche „Gotteslästerer“ müssen nicht mal Atheisten sein. Der MIZ-Autor belegte eindrucksvoll, wie der Gotteslästerungsvorwurf benutzt wurde, um Menschen mundtot (oder ganz tot) zu machen, deren Überzeugungen von der christlichen Dominanz abwichen: als „Ketzer“ verfemt wurden auch sehr religiöse Menschen – die aber ein bißchen anders glauben wollten, als es die je herrschende Kirche vorschrieb. Auch von den „heiligen Schriften“ gedeckter Hintergund ist, dass der abrahamitische Gott jähzornig ist: fühle er sich von nur einem Menschen beleidigt, so jahrhundertelang die Befürchtung, könne es passieren, dass er eine ganze Gruppe bestraft. Um Unheil von der Gemeinschaft abzuwenden, solche Kollektivstrafen zu verhindern, haben Exponenten der jeweiligen Dominanzreligion deshalb „Lästerer“ verfolgt.

Der Kampf für die freie Meinungsäußerung, damit gegen die religiöse Bevormundung war lange eindeutig der Kampf für individuelle Emanzipation und auch gegen eine Klassenjustiz. Doch heute werde der Frontverlauf undurchsichtiger: nicht nur bei den Mohammedkarikaturen 2005 fühlen sich Moslems beleidigt; heute drehen sich viele Prozesse darum, wieviel Kritik und Satire der Islam ertragen muß. Kirchenvertreter eilen ihm dabei zur Hilfe, natürlich nicht uneigennützig: schließlich geht es darum, etwas „Heiliges“ vor dem Lachen aufgeklärter Menschen zu schützen.

Doch neben Kämpfer für Meinungs- und Religionsfreiheit (im Sinne der Freiheit von Religion) treten auch Menschen, die vorgeblich gegen einen Islamismus zu Felde ziehen – tatsächlich aber eine ethnische Herkunft meinen, egal, ob der z.B. arabische Mensch tatsächlich Muslim ist – oder z.B. als ex-Muslim gerade vor den Gläubigen geflohen ist. In den Diskurs pro Meinungsfreiheit kannn also auch ein rassistisches Moment einsickern. Das zu unterscheiden empfahl Gunnar Schedel, auf die „identäre Falle“ zu achten: Geht es um individuelle Emanzipation oder argumentiert jemand mit scheinbar homogenen Kollektiven (wie „den Moslems“, „dem Westen“)? In letzterem Falle gelte es, genau hinzuschauen, ob es ein Eintreten für das Recht auf Kritik am Islam (wie an allen anderen Religionen) oder um die Abwehr von etwas Fremden („dem Türken“ – dem selbstverständlich unterstellt wird, Muslim sein zu müssen) geht.

Diskussion streckenweise am Thema vorbei

In der Diskussion meldete sich ein Muslim zu Wort, dem wichtig war, aus „Ägypten als dem größten islamischen Land“ (seiner Meinung nach) zu stammen. Er klagte, dass „der Westen“ seine Werte der ganzen Welt arrogant überstülpe. Wo blieben Respekt und Anerkennung für „die Werte des Islam“? Damit tappte er genau in jene „identitäre Falle“, so Schedel, denn es gebe weder einen homogenen „Westen“ (sondern da viele verschiedene Weltanschauungen), genausowenig den „Islam“.

Mit seinen langatmigen Ausführungen lenkte der Muslim vom Thema ab, behauptete gar, die beiden Weltkriege seinen von Atheisten angezettelt worden. Aus dem Publikum wurde die Falschaussage kritisiert: Hitler war ein tiefgläubiger Mensch, der insbesondere mit der katholischen Kirche Verträge schloss. Gerade bei ihrer damaligen Wirkmacht hätte die nie mit einem Atheisten verhandelt. Schedel empfahl einen Blick auf die Werke des gescheiterten Kunstmalers Hitlers: auch da zeige sich, dass die Behauptung vom „Atheisten Hitler“ eine von interessierter Kirchenseite in die Welt gesetzte Legende ist. Bezüglich des ersten Weltkriegs ist die Rede von atheistichen Staatenlenkern völlig absurd. Darauf angesprochen, dass seine Beiträge weder den Fakten standhalten noch zum Thema passen, verließ der Gläubige die Diskussion.

Verein „Säkulare Humanisten – gbs Rhein-Main“ in Auflösung

Mit nicht ganz anderthalb Dutzend Besuchern war der hervorragende Vortrag nur schwach besucht. Konstantin Heuchert, Abwicklungsvorstandsmitglied des Vereins in Auflösung „gbs Rhein-Main“, hatte den Referenten begrüßt. Doch sonst war kaum jemand von den „Säkularen Humanisten Rhein Main“ zu sehen: weder der frühere erste Vorsitzende, der seinen Rücktritt mit mangelndem Interesse der Mitglieder begründet hatte. Noch die beiden anderen Abwicklungsvorstandsmitglieder – die vor gar nicht langer Zeit noch propagiert hatten, wie wichtig es für säkulare Aktivitäten sei, einen eingetragenen Verein zu haben. Viel mehr als dessen Gründung, jetzt Auflösung, scheint ihnen nicht gelungen zu sein: öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen gehen im Rhein-Main-Gebiet von anderen Akteuren aus. Schade, wie schwach die „gbs Rhein-Main“ die säkulare Szene, nicht mal ihre Mitglieder, mobilisieren kann.
(Text und Foto: Peter Menne)

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