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60313 Frankfurt am Main
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Fr u. Sa: 18 bis 24 Uhr

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18.12.23 19:00

Kneipe

Information / Diskussion

40 Jahre „Volkszählungsurteil“ - 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Am 15. Dezember 1983 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die damals geplante Volkszählung verfassungswidrig sei, weil sie unzulässig Grundrechte der Menschen in Deutschland verletzte. Dieses Urteil gilt bis heute als Meilenstein für den Schutz personenbezogener Daten vor dem Zugriff des Staates und privater Dritter.
In ihrer Kernaussage stellten die Verfassungsrichter 1983 fest:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähig­keit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Die­ser Schutz ist daher von dem Grund­recht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten…

… ist aktuell massiven Gefährdungen ausgesetzt. 
Nach dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz, der inzwischen die Zustimmung der Bundesregierung gefunden hat,
  • soll allen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland ohne ihre vorherige informierte Einwilligung eine elektronische Patientenakte (ePA) „verordnet“ werden, in der ausnahmslos alle Gesundheits- und Behandlungsdaten, Medikationen, Therapien, Impfungen u. a. m. dokumentiert sind;
  • den Krankenkassen soll – ebenfalls ohne vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen – der Zugang zu diesen Daten ihrer Versicherten eröffnet werden;
  • Forschungsinstituten, der Pharmaindustrie und weiteren interessierten Unternehmen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, auf den gesamten Datenbestand Zugriffe zu erhalten.
Um dies für sich individuell auszuschließen, müssen gesetzlich krankenversicherte Menschen künftig ausdrücklich gegenüber ihren Krankenkassen erklären, dass sie keine ePA wollen und/oder dass sie der Weitergabe ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten an ihre jeweilige Krankenkasse widersprechen.
Darüber, ob und wie diese Pläne in das vor 40 Jahren vom Bundesverfassungsgericht normierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und wie betroffene Menschen sich dagegen individuell und gemeinsam zur Wehr setzen können, sprechen:
Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt und prominenter Kritiker von Fehlentwicklungen im deutschen Gesundheitswesen, und Roland Schäfer, Datenschutz-Fachkraft aus Frankfurt

Eine Veranstaltung des Clubs Voltaire gemeinsam mit der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und dem Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.

Online-Teilnahme ist möglich unter https://www.galatis.de/DDRM_Veranstaltung.
Der Zugang wird unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn freigeschaltet.

Zuletzt bearbeitet am: 06.12.23