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Kleine Hochstraße 5
Öffnungszeiten der Kneipe
Mo-Do: 18 bis 24 Uhr
Fr u. Sa: 18 bis 24 Uhr
Warme Küche Mo-Fr von 18-23 Uhr
Sonntags und Feiertags geschlossen (außer bei Veranstaltungen)
kneipe[at]club-voltaire.de
Bürozeiten:
Mo, Mi, Do, Fr: 10-13 UhrDi: 13-16 Uhr
Kontakt:
(069) 29 24 08
clubvoltaire[at]t-online.de
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18.12.23 19:00
Kneipe
Information / Diskussion
40 Jahre „Volkszählungsurteil“ - 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Am 15. Dezember 1983 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die damals geplante Volkszählung verfassungswidrig sei, weil sie unzulässig Grundrechte der Menschen in Deutschland verletzte. Dieses Urteil gilt bis heute als Meilenstein für den Schutz personenbezogener Daten vor dem Zugriff des Staates und privater Dritter.
In ihrer Kernaussage stellten die Verfassungsrichter 1983 fest:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten…
- soll allen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland ohne ihre vorherige informierte Einwilligung eine elektronische Patientenakte (ePA) „verordnet“ werden, in der ausnahmslos alle Gesundheits- und Behandlungsdaten, Medikationen, Therapien, Impfungen u. a. m. dokumentiert sind;
- den Krankenkassen soll – ebenfalls ohne vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen – der Zugang zu diesen Daten ihrer Versicherten eröffnet werden;
- Forschungsinstituten, der Pharmaindustrie und weiteren interessierten Unternehmen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, auf den gesamten Datenbestand Zugriffe zu erhalten.
Darüber, ob und wie diese Pläne in das vor 40 Jahren vom Bundesverfassungsgericht normierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und wie betroffene Menschen sich dagegen individuell und gemeinsam zur Wehr setzen können, sprechen:
Der Zugang wird unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn freigeschaltet.
Zuletzt bearbeitet am: 06.12.23